Kompetente Beratung in der Krise

Wir haben uns auf die Bearbeitung von strafrechtlichen und medien- bzw. presserechtlichen Mandaten spezialisiert.

Häufig berühren Krisenlagen gleichermaßen die Bereiche des Medien- und Presserechts, des Strafrechts und Strafprozessrechts, erfordern aber auch Detailkenntnisse im Umgang mit angrenzenden Rechtsgebieten. Wir sind als Strafverteidiger ebenso wie als Medienrechtsanwälte forensisch erfahren und geübt in der zügigen Bearbeitung uns erteilter Mandate.

Wir beraten und verteidigen Unternehmen und Betroffene in Verfahren betreffend Datenschutzbeauftragten, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Strafverfahren sowie verwaltungs- und zivilrechtlichen Streitigkeiten über den Umfang und Inhalt von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten.

Je früher wir eingeschaltet werden, desto nachhaltiger können wir helfen.

 

Aktuelles

 

20.9.2025

Jamel rockt den Förster


Reaktion auf offenen Brief des Landrats an die Ministerpräsidentin von M-V  

Wir reagieren auf Presseanfragen bzgl. des offenen Briefes des Landrats Schomann (CDU) vom 19.09.2025, gerichtet an die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, aber auch an die von uns vertretenen Gewerkschaften, in dem er auf ein Interview mit Birgit Lohmeyer in KATAPULT MV Bezug nimmt, wie folgt:

"....  Frau Lohmeyer hat mich gebeten, Ihre Anfrage zu beantworten. Sie wissen, dass Frau RAin Dr. Schork und ich die Anmelder und Veranstalter von „Jamel rockt den Förster“ in diesem Jahr anwaltlich begleitet haben.

Bereits der Zeitpunkt der Veröffentlichung des „offenen Briefes“ belegt, dass Landrat Schomann politisiert. Er weiß, daß zivile Bürger ohne Presseabteilung an einem Freitag Nachmittag nicht verlautbarungsfähig sind.

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7.8.2025

Presseerklärung "Jamel rockt den Förster"

Das VG Schwerin hat am 07.08.2025 entschieden, dass die Gemeinde Gägelow mit den Veranstaltern des Festivals „Jamel rockt den Förster“ über die gemeindlichen Flächen einen Nutzungsvertrag abschließen muss. 

Wörtlich:

 „Der im Rahmen des privaten Fiskalhandelns wie auch allgemein im öffentliche Hoheitsträger bindenden Verwaltungsrecht entsprechend § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches geltende Grundsatz von Treu und Glauben umfasst die Fälle der unzulässigen Rechtsausübung bzw. das Verbot widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium); ein widersprüchliches Verhalten stellt sich dann als rechtsmissbräuchlich dar, wenn entweder für den anderen ein Vertrauenstatbestand entstanden ist oder wenn sonstige besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. nur den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Januar 2023 – 8 CS 22.2580 –, juris Rdnr. 23 ff. m. w. Nachw.). Dieses Verbot greift vorliegend ein und hindert die Antragsgegnerin (Gemeinde, d.Uz.), ihr Vertragsangebot zu ändern, zumal der Verdacht der Ausnutzung der zwischenzeitlichen Bedrängnis des Antragstellers (Veransztalter, d.Uz.)  aufgrund der getroffenen finanzwirksamen Dispositionen nicht von der Hand zu weisen ist.“  

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24.7.2025

VG Schwerin gibt Antrag der Veranstalter gegen die Auflagen gegen die Versammlung/Veranstaltung „Jamel rockt den Förster“ statt 3 B 2357/25 SN

Presseerklärung

Das VG Schwerin hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des GFS - Gemeinsam für Frieden und Solidarität e.V., ver.di Landesbezirk Nordder IG Metall Lübeck-Wismar und des DGB gegen zahlreiche Auflagen der Versammlungsbehörde des zuständigen Landkreises mit Beschluss vom 23.07.2025 „wiederhergestellt“.

Das bedeutet, dass die Veranstalter die Veranstaltung/Versammlung im Wesentlichen so durchführen können, wie sie sie seit vielen Jahren und zuletzt im Jahre 2024 ohne Störungen haben durchführen können.

In Sonderheit wurde die Anzahl der von den Veranstaltern zu stellenden Ordner reduziert auf das Maß, das im vergangenen Jahr eingesetzt wurde, und wurde das Verbot des Ausschanks und Verzehrs von Alkohol aufgehoben.

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13.6.2025

Landrat Sternberg gewinnt vor dem LG Schwerin

Das LG Schwerin hat heute in dem Verfahren des Landrates des Kreises Ludwigslust/Parchim gegen einen Verleumder eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der diesem untersagt wurde, zu verbreiten oder zu behaupten, im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Jagdpachtvertrages im Jahre 2018 Bestechungsgeld an Herrn Sternberg gezahlt zu haben. Herr Sternberg wendet sich gegen die mediale Verbreitung dieses haltlosen Vorwurfs. Presserechtlich ist die Verbreitung dieses Vorwurfs schon deshalb unzulässig, weil die Erzählungen des Verleumders einen Mindestbestand an Beweistatsachen nicht zu begründen in der Lage sind. Herr Sternberg hat mich beauftragt, gegen unzulässige Verdächtigungen vorzugehen. Aus der selben Richtung kommt der Vorwurf, Herr Sternberg habe im Zusammenhang mit dem Abschluss des Jagdpachtvertrages einen Betrug begangen. Auch dieser Vorwurf ist grotesk falsch und darf nicht verbreitet werden, sowenig verbreitet werden darf, dass Herr Sternberg im Zusammenhang mit seinen Rechtsschutzmaßnahmen gegen die Verleumdung eine Untreue begangen habe. Auch insoweit bleibt es dabei, dass Herr Sternberg keine Veröffentlichungen hinnehmen wird. 

Der Mandant wird sich darüber hinaus zu den Vorgängen nicht öffentlich äußern.

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13.5.2025

Jamel rockt den Förster - Eilentscheidung des VG Schwerin

Das VG Schwerin hat mit Beschluss vom 08.05.2025 (3 B 1317/25 SN) festgestellt, dass die seit über zehn Jahren stattfindende Musik-Veranstaltung "Jamel rockt den Förster", als Versammlung gem. Art. 8 GG Grundrechtsschutz genießt.

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