Kompetente Beratung in der Krise

Wir haben uns auf die Bearbeitung von strafrechtlichen und medien- bzw. presserechtlichen Mandaten spezialisiert.

Häufig berühren Krisenlagen gleichermaßen die Bereiche des Medien- und Presserechts, des Strafrechts und Strafprozessrechts, erfordern aber auch Detailkenntnisse im Umgang mit angrenzenden Rechtsgebieten. Wir sind als Strafverteidiger ebenso wie als Medienrechtsanwälte forensisch erfahren und geübt in der zügigen Bearbeitung uns erteilter Mandate.

Wir beraten und verteidigen Unternehmen und Betroffene in Verfahren betreffend Datenschutzbeauftragten, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Strafverfahren sowie verwaltungs- und zivilrechtlichen Streitigkeiten über den Umfang und Inhalt von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten.

Je früher wir eingeschaltet werden, desto nachhaltiger können wir helfen.

 

Aktuelles

 

13.5.2025

Jamel rockt den Förster - Eilentscheidung des VG Schwerin

Das VG Schwerin hat mit Beschluss vom 08.05.2025 (3 B 1317/25 SN) festgestellt, dass die seit über zehn Jahren stattfindende Musik-Veranstaltung "Jamel rockt den Förster", als Versammlung gem. Art. 8 GG Grundrechtsschutz genießt.

Den Anspruch auf Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren hat das Gericht zurückgewiesen, weil er zu früh gestellt worden ist. Das VG Schwerin hat in seinem Beschluss ausführlich begründet, dass die Veranstaltung „Jamel rockt den Förster“ als „Versammlung“ im Sinne des Art. 8 GG zu schützen ist, dass sie stattfinden darf und dass sie auch auf dem fraglichen Gelände stattfinden darf. Zwischenzeitlich ist die Versammlung als solche bei der zuständigen Behörde angemeldet worden. Der Veranstalter hat zudem die Versammlungsbehörde aufgefordert, binnen einer gesetzten Frist zu erklären, dass die Versammlung nicht mit einer Auflage versehen wird, die sie auf dem angemeldeten gemeindeeigenen Gelände verbietet. Sollte die Erklärung ausbleiben, wird der Veranstalter prüfen, ob gegen den Beschluss des VG ein Rechtsmittel eingelegt oder ein neuer Rechtsschutzantrag gestellt werden wird. 

Wir gehen nach der Begründung des VG Schwerin, das für die weitere rechtliche Auseinandersetzung zuständig bliebe, davon aus, dass das Festival als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes des Bundes durchgeführt werden kann, wie von den Veranstaltern geplant, und dass kein überteuerter Pachtvertrag geschlossen werden muss. Die von uns gestellten Rechtsfragen hat das VG in unserem Sinne beantwortet.

vg_schwerin_beschluss.pdf

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25.1.2025

EGMR-Beschwerde wegen Nicht-Neufestsetzung der Strafen wegen Cannabistaten nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes

In einem Fall der Weigerung der brandenburgischen Justiz, eine Verurteilung wegen des Handels mit THC-haltigen BTM, der nicht bandenmäßig erfolgte, an die Strafzumessungen des KonsumcannabisG anzupassen, hatten wir am 11. Oktober 2024 Verfassungsbeschwerde erhoben, die zwischenzeitlich ohne nähere Begründung durch das Verfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Wir haben daraufhin Beschwerde zum EGMR erhoben.

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19.12.2024

Landgericht Berlin hält EncroChat-Daten für unverwertbar und spricht Angeklagten wegen BtM-Handels frei

Die 25. Strafkammer des Landgerichts Berlin hat sich in monatelanger Hauptverhandlung mit den Fragen der genauen technischen und verfahrensrechtlichen Vorgehensweise bei der Gewinnung der EncroChat-Daten befasst. Am Ende konnte sie keine Überzeugung gewinnen, dass in rechtsstaatsgemäßer Weise in hiesigen Strafverfahren Verwendung finden dürfen und sprach den Angeklagten vom Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in allen Punkten frei.

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16.12.2024

Bild-Veröffentlichung in Spiegel-TV-Beitrag zum Einbruch in das Grüne Gewölbe strafbar.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat die Veröffentlichung von Bildaufnahmen, die Einzelpersonen im Zusammenhang mit einer Wohnungsdurchsuchung zeigen, für strafbar erklärt gem. § 33 Abs. 1 KUG, § 201a Abs. 1 Nr. 5 StGB. Die Ermittlungsverfahren gegen zwei Spiegel-Journalisten wurden gegen Zahlung von Geldauflagen gem. § 153a StPO eingestellt.

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5.7.2024

Europäischer Gerichtshof stellt fest: Strafsenat des Kammergerichts verletzt europäisches Recht (EuGH - C-288/24 vom 04.07.2024)

In einer am 04. Juli 2024 ergangenen Entscheidung stellt der EuGH die Verletzung europäischen Rechts durch das Kammergericht fest. Das höchste Berliner Gericht hatte - nach Feststellung des EuGH zu Unrecht - eine Strafkammer des Landgerichts anweisen wollen, eine anhängige Strafsache zu verhandeln, obwohl eine hierführ erhebliche Vorlagefrage durch den EuGH (hier C-675/23, Vorlagebeschluss) noch nicht entschieden war. In der Begründung führt europäische Gerichtshof aus, dass Gerichte im Falle bei entsprechenden Vorlagen das Verfahren in Bezug auf vorliegende Grundsatzfragen zurückstellen müssen. Ein Betreiben, welches ein solches Abwarten oder sogar einen Austausch der Richterin durch ein Befangenheitsgesuch durchsetzen möchte, verstößt - so der EuGH - gegen europäisches Recht.

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