Fehlurteil und Wiederaufnahme e.V.

Wir unterstützen das Innocence Project Deutschland. Rechtsanwalt Prof. Dr. König war einer der maßgeblichen Initiatoren und ist Vorsitzender des Trägervereins Fehlurteil und Wiederaufnahme e.V..

In seiner vierzigjährigen Tätigkeit als Strafverteidiger hat er es immer wieder erfahren müssen, dass Mandanten trotz intensiver Verteidigunganstrengungen, auch in mehreren Instanzen, verurteilt wurden – nach seiner Überzeugung in einigen Fällen zu Unrecht. Für die dann lediglich verbleibende Möglichkeit, das Fehlurteil mit einem Wiederaufnahmeantrag anzugreifen, fehlten den Verurteilten häufig  die Mittel. Oder die nach dem Gesetz notwendigen Voraussetzungen der Wiederaufnahme -   in der Regel neue Tatsachen und/oder Beweismittel – konnten nicht ermittelt oder (wenn es um Gutachten Sachverständiger ging) nicht finanziert werden.

Rechtsanwalt Prof. Dr. König hat sich seit Jahren mit dem Phänomen des Fehlurteils,  seinen Ursachen, seiner Häufigkeit, national und international befasst, dazu Veranstaltungen organisiert und Publikationen veröffentlicht. Er hat auch Kontakt zum Innocence Project in den USA geknüpft, mit dem das Projekt inzwischen eine enge Verbindung pflegt. Das Innocence Project Deutschland ist Teil des internationalen Innocence Networks. 

 Das Innocence Project Deutschland bietet Menschen Hilfe an, die meinen, sie seien zu Unrecht rechtskräftig verurteilt worden. Von der homepage des Vereins (https://www.innocence-deutschland.de/) kann ein Fragebogen heruntergeladen werden, den Hilfesuchende ausfüllen, um die dort abgefragten Unterlagen ergänzen und an die Geschäftsstelle des Projekts senden können. Auf Anfrage senden wir den Fragebogen auch zu. 

 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projekts prüfen die Anfragen darauf hin, ob Aussichten bestehen, das mitgeteilte Urteil in einem Wiederaufnahmeverfahren anzugreifen. Daran arbeiten angestellte wissenschaftliche und studentische Mitarbeiter sowie ehrenamtlich tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. An der Humboldt-Universität in Berlin und den Universitäten in Göttingen, Greifswald, Frankfurt (Oder), Augsburg, Köln bald auch in Potsdam  befassen sich Kleingruppen von Studierenden unter anwaltlicher Leitung in law clinics mit geeigneten Fällen. Kommen sie zu dem Ergebnis, dass Erfolgsaussichten eines Wiederaufnahmeverfahrens bestehen, wird der Fall an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin abgegeben, der oder die den Antrag stellt. In der Regel hat -  bei inhaftierten Hilfesuchenden - er oder sie den Kanzleisitz in der Nähe der jeweiligen Haftanstalt. Auch Prof. Dr. König vertritt einzelne Hilfesuchende. 

Der Verein Fehlurteil und Wiederaufnahme e.V. besteht seit 2021 und ist als gemeinnützig anerkannt.  Seine Postadresse ist an unserem Kanzleisitz.

https://www.innocence-deutschland.de/

Am 14. November wurde das Projekt mit dem Peter-Raue-Preis ausgezeichnet.