7.8.2025 In: Veröffentlichungen

Presseerklärung "Jamel rockt den Förster"

Das VG Schwerin hat am 07.08.2025 entschieden, dass die Gemeinde Gägelow mit den Veranstaltern des Festivals „Jamel rockt den Förster“ über die gemeindlichen Flächen einen Nutzungsvertrag abschließen muss. 

Wörtlich:

 „Der im Rahmen des privaten Fiskalhandelns wie auch allgemein im öffentliche Hoheitsträger bindenden Verwaltungsrecht entsprechend § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches geltende Grundsatz von Treu und Glauben umfasst die Fälle der unzulässigen Rechtsausübung bzw. das Verbot widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium); ein widersprüchliches Verhalten stellt sich dann als rechtsmissbräuchlich dar, wenn entweder für den anderen ein Vertrauenstatbestand entstanden ist oder wenn sonstige besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. nur den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Januar 2023 – 8 CS 22.2580 –, juris Rdnr. 23 ff. m. w. Nachw.). Dieses Verbot greift vorliegend ein und hindert die Antragsgegnerin (Gemeinde, d.Uz.), ihr Vertragsangebot zu ändern, zumal der Verdacht der Ausnutzung der zwischenzeitlichen Bedrängnis des Antragstellers (Veransztalter, d.Uz.)  aufgrund der getroffenen finanzwirksamen Dispositionen nicht von der Hand zu weisen ist.“  

Die Gemeinde hatte in dem vorangegangenen Rechtsstreit gegenüber dem OVG Mecklenburg-Vorpommern angekündigt, den Vertrag abzuschließen und gegebenenfalls das „Nutzungsentgelt“ zurück zu zahlen, wenn der Veranstalter sein Verfahren auf unentgeltlichen Zugang vor dem VG Schwerin gewinnt, und deshalb das Verfahren vor dem OVG gewonnen. Danach wollte sich die Gemeinde daran nicht festhalten lassen und verlangte vom Veranstalter, auf die Rückforderung zu verzichten. Das hat das VG Schwerin nun unterbunden. 

Die Veranstalter werden das Festival jetzt wie in den Vorjahren bei hoffentlich gutem Wetter durchführen.