12.1.2026

RA Kai Kempgens als Sachverständiger im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages

RA Kai Kempgens ist am 12. Januar 2026 als Sachverständiger im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen der Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union aufgetreten.

Um die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel (E-Evidence) in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union geht es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3192), zu dem im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 12. Januar 2026, eine öffentliche Anhörung stattfand. Mit dem Gesetzentwurf soll die EU-Richtlinie 2023/1544 umgesetzt und die EU-Verordnung  2023/1543 durchgeführt werden. Die Sachverständigen aus den Strafverfolgungsbehörden bestätigten die Notwendigkeit eines transnationalen Datenzugriffs zur Beweisbeschaffung, gerade in Kriminalitätsbereichen, während die Strafrechtler fehlende rechtsstaatliche Sicherungen bemängelten.

Neben Leonora Holling, Sebastian Murer, Sven Kurenbach, Prof. Dr. Arndt Sinn, Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos nahm unser Kollege Kai Kempgens zum Gesetzesentwurf im Rahmen der Sachverständigenanhörung Stellung.