16.12.2024 In: Strafrecht
Bild-Veröffentlichung in Spiegel-TV-Beitrag zum Einbruch in das Grüne Gewölbe strafbar.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat die Veröffentlichung von Bildaufnahmen, die Einzelpersonen im Zusammenhang mit einer Wohnungsdurchsuchung zeigen, für strafbar erklärt gem. § 33 Abs. 1 KUG, § 201a Abs. 1 Nr. 5 StGB. Die Ermittlungsverfahren gegen zwei Spiegel-Journalisten wurden gegen Zahlung von Geldauflagen gem. § 153a StPO eingestellt.