12.6.2018 In: Medien- und Presserecht
Foto der ehem. Leiterin der Außenstelle des BAMF (Bremen) rechtswidrig
Bildveröffentlichungen der ehemaligen Leiterin der Außenstelle des BAMF in Bremen sind unzulässig.
KG Berlin, Beschl. v. 7.6.2018 - 10 W 115/18.