14.12.2020 In: Strafrecht

Kammergericht (Berlin): Herstellung und Angebot des "Ibiza-Videos" ist keine Straftat.

Das Kammergericht hat abgelehnt, wegen der Herstellung und des Angebotes des "Ibiza-Videos" in Österreich einen Auslierungshaftbefehl zu erlassen. Die Herstellung des Videos war nach spanischem Recht (da schließt sich das KG den Argumenten der Verteidigung an) keine Straftat. Daher war das Angebot an Personen in Österreich zum Zwecke des Verkaufs nach deutschem Recht nicht "unbefugt". Julian Hessenthaler darf wegen dieser Vorwürfe nicht an die Österreicher ausgeliefert, und ihm darf wegen dieser Vorwürfe im Falle der Auslieferung wegen anderer Vorwürfe in Österreich nicht der Prozess gemacht werden.

Pressemitteilung

Auszug aus dem Haftbefehl