24.7.2025 In: Medien- und Presserecht

VG Schwerin gibt Antrag der Veranstalter gegen die Auflagen gegen die Versammlung/Veranstaltung „Jamel rockt den Förster“ statt 3 B 2357/25 SN

Presseerklärung

Das VG Schwerin hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des GFS - Gemeinsam für Frieden und Solidarität e.V., ver.di Landesbezirk Nord, der IG Metall Lübeck-Wismar und des DGB gegen zahlreiche Auflagen der Versammlungsbehörde des zuständigen Landkreises mit Beschluss vom 23.07.2025 „wiederhergestellt“.

Das bedeutet, dass die Veranstalter die Veranstaltung/Versammlung im Wesentlichen so durchführen können, wie sie sie seit vielen Jahren und zuletzt im Jahre 2024 ohne Störungen haben durchführen können.

In Sonderheit wurde die Anzahl der von den Veranstaltern zu stellenden Ordner reduziert auf das Maß, das im vergangenen Jahr eingesetzt wurde, und wurde das Verbot des Ausschanks und Verzehrs von Alkohol aufgehoben.

In dem Beschluss heißt es:

" [...] Es fehlt … an ... Prognosegrundlagen für einem Alkoholkonsum von Versammlungsteilnehmern (im bisher üblichen Umfang; v. a. Bier und Mixgetränke während der Festspielphase) zuzurechnende unmittelbare Gefahren. Ob der Alkoholkonsum für die Durchführung einer politischen Versammlung unter freiem Himmel erforderlich ist, was der Antragsgegner heute erneut verneint, spielt dagegen für seine Eingriffsbefugnisse keine Rolle; außerhalb des Bereichs der unmittelbaren Verursachung einer Gefahrenlage steht allein den Versammlungsteilnehmern und der Versammlungsleitung die inhaltliche Gestaltung des Versammlungsablaufs zu. Insoweit stellt das Gericht deshalb die aufschiebende Wirkung wieder her.“

Die Veranstalter werden das Festival jetzt wie in den Vorjahren bei hoffentlich gutem Wetter durchführen.

Hier Auszüge des Beschlusses des VG Schwerin.