13.5.2025

Jamel rockt den Förster - Eilentscheidung des VG Schwerin

Das VG Schwerin hat mit Beschluss vom 08.05.2025 (3 B 1317/25 SN) festgestellt, dass die seit über zehn Jahren stattfindende Musik-Veranstaltung "Jamel rockt den Förster", als Versammlung gem. Art. 8 GG Grundrechtsschutz genießt. 

Den Anspruch auf Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren hat das Gericht zurückgewiesen, weil er zu früh gestellt worden ist. Das VG Schwerin hat in seinem Beschluss ausführlich begründet, dass die Veranstaltung „Jamel rockt den Förster“ als „Versammlung“ im Sinne des Art. 8 GG zu schützen ist, dass sie stattfinden darf und dass sie auch auf dem fraglichen Gelände stattfinden darf. Zwischenzeitlich ist die Versammlung als solche bei der zuständigen Behörde angemeldet worden. Der Veranstalter hat zudem die Versammlungsbehörde aufgefordert, binnen einer gesetzten Frist zu erklären, dass die Versammlung nicht mit einer Auflage versehen wird, die sie auf dem angemeldeten gemeindeeigenen Gelände verbietet. Sollte die Erklärung ausbleiben, wird der Veranstalter prüfen, ob gegen den Beschluss des VG ein Rechtsmittel eingelegt oder ein neuer Rechtsschutzantrag gestellt werden wird. 

Wir gehen nach der Begründung des VG Schwerin, das für die weitere rechtliche Auseinandersetzung zuständig bliebe, davon aus, dass das Festival als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes des Bundes durchgeführt werden kann, wie von den Veranstaltern geplant, und dass kein überteuerter Pachtvertrag geschlossen werden muss. Die von uns gestellten Rechtsfragen hat das VG in unserem Sinne beantwortet.

vg_schwerin_beschluss.pdf