17.7.2020 In: Strafrecht

RA Eisenberg bekämpft sinnlose Strafverfolgung wegen Handels mit Hanfblüten in Berlin

Händler von Hanfblüten, die hohe Wirkstoffanteile CBD und äußerst geringe THC-Anteile enthalten, werden systematisch von der Berliner Staatsanwaltschaft verfolgt. Dabei sind sie zum "Missbrauch für Rauschzwecke" aus chemischen, physiologischen und wirtschaftlichen Gründen völlig ungeeignet.

Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin.

Schreiben an Justizsenator Behrendt.