13.6.2025 In: Medien- und Presserecht

Landrat Sternberg gewinnt vor dem LG Schwerin

Das LG Schwerin hat heute in dem Verfahren des Landrates des Kreises Ludwigslust/Parchim gegen einen Verleumder eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der diesem untersagt wurde, zu verbreiten oder zu behaupten, im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Jagdpachtvertrages im Jahre 2018 Bestechungsgeld an Herrn Sternberg gezahlt zu haben. Herr Sternberg wendet sich gegen die mediale Verbreitung dieses haltlosen Vorwurfs. Presserechtlich ist die Verbreitung dieses Vorwurfs schon deshalb unzulässig, weil die Erzählungen des Verleumders einen Mindestbestand an Beweistatsachen nicht zu begründen in der Lage sind. Herr Sternberg hat mich beauftragt, gegen unzulässige Verdächtigungen vorzugehen. Aus der selben Richtung kommt der Vorwurf, Herr Sternberg habe im Zusammenhang mit dem Abschluss des Jagdpachtvertrages einen Betrug begangen. Auch dieser Vorwurf ist grotesk falsch und darf nicht verbreitet werden, sowenig verbreitet werden darf, dass Herr Sternberg im Zusammenhang mit seinen Rechtsschutzmaßnahmen gegen die Verleumdung eine Untreue begangen habe. Auch insoweit bleibt es dabei, dass Herr Sternberg keine Veröffentlichungen hinnehmen wird. 

Der Mandant wird sich darüber hinaus zu den Vorgängen nicht öffentlich äußern.